DER BETRIEB
Nachweis der Vertretungsmacht eines GbR-Gesellschafters gegenüber dem Grundbuchamt

Nachweis der Vertretungsmacht eines GbR-Gesellschafters gegenüber dem Grundbuchamt

Kommentiert von RA Jérôme S. Friedrich / RA Dr. Andreas Kopp

KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2017 – 1 W 326-237/17

Ein vor mehreren Jahren in notarieller Form geschlossener GbR-Gesellschaftsvertrag ist zum Nachweis einer von dem gesetzlichen Regelfall abweichend vereinbarten Vertretungsmacht im Grundbuchverfahren nicht geeignet. Die nach der Rechtsprechung des BGH bestehenden Nachweiserleichterungen gelten nur für den gesetzlichen Regelfall der Gesamtvertretung der Gesellschaft.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1. vertrat die Beteiligte zu 2., eine GbR, bei der Auflassung eines Wohnungs- und Teileigentums. Für die GbR handelten bei der Bevollmächtigung lediglich zwei ihrer vier Gesellschafter. Diese beriefen sich auf eine vom gesetzlichen Regelfall der Gesamtvertretung abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung, wonach die GbR durch jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten wird. Der Gesellschaftsvertrag war vor