DER BETRIEB
BGH-Rechtsprechung zu „Sanieren oder Ausscheiden“ auch auf KG anwendbar

BGH-Rechtsprechung zu „Sanieren oder Ausscheiden“ auch auf KG anwendbar

Kommentiert von RA Dr. Harald Gesell / RA Dr. Nefail Berjasevic

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2016 – 4 U 226/15

Nachdem der BGH mit seinen Urteilen zu „Sanieren oder Ausscheiden“ für die GbR und die OHG entschieden hat, dass sanierungsunwillige Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund ihrer gesellschafterlichen Treuepflicht aus sanierungsbedürftigen Gesellschaften ausgeschlossen werden können, wenn sie sich nicht an Sanierungsmaßnahmen beteiligen, erklärt das OLG Karlsruhe die vom BGH entwickelten Kriterien auch für die KG für anwendbar, wenn gewährleistet ist, dass die Sanierungsbeiträge der Kommanditisten auf deren Hafteinlage begrenzt bleiben. Das OLG Karlsruhe setzt damit die insgesamt sanierungsfreundliche Tendenz in der Rechtsprechung fort.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Kernaussagen der Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist ein als GmbH & Co. KG strukturierter Immobilienfonds, der Beklagte einer ihrer Kommanditisten. Die im