DER BETRIEB
GmbH-Geschäftsführer: Eintragungsfähigkeit konkreter Vertretungsregelung im Handelsregister

GmbH-Geschäftsführer: Eintragungsfähigkeit konkreter Vertretungsregelung im Handelsregister

Kommentiert von RA Jérôme Friedrich / RA Dr. Andreas Kopp

OLG München, Beschluss vom 25.07.2017 – 31 Wx 194/17

Nach § 8 Abs. 4 Nr. 2 GmbHG sind in der Handelsregisteranmeldung eines GmbH-Geschäftsführers Art und Umfang der Vertretungsbefugnis anzugeben. In seinem Beschluss vom 25.07.2017 überprüfte das OLG München die konkrete Vertretungsregelung eines GmbH-Geschäftsführers, die abweichend von der abstrakten Vertretungsbefugnis durch Gesellschafterbeschluss beschränkt wurde. Das Gericht hat die Eintragungsfähigkeit verneint.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Kernaussage des Gerichts
  • III. Rechtliche Begründung
  • IV. Praxisfolgen

I. Sachverhalt

Die Vertretungsregelung in der Satzung der GmbH lautete auszugsweise:

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit