DER BETRIEB
AGB-Widrigkeit der Beschränkung einer Witwenrente auf die „jetzige“ Ehefrau

AGB-Widrigkeit der Beschränkung einer Witwenrente auf die „jetzige“ Ehefrau

Kommentiert von RA Alexander Heider

BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 3 AZR 297/15

Lange war anerkannt, dass Arbeitgeber die Risiken aus der Zusage von Hinterbliebenenleistungen durch die Eingrenzung des versorgungsberechtigten Hinterbliebenenkreises beschränken dürfen. Seit einigen Jahren unterwirft die Rechtsprechung solche Beschränkungen allerdings einer zunehmend strengen Kontrolle. So hat das BAG im Jahr 2015 an das Alter des Arbeitnehmers anknüpfende Spätehenklauseln wegen Altersdiskriminierung für unwirksam erklärt (BAG vom 04.08.2015 – 3 AZR 137/13, DB 2015 S. 3015). Mit der vorliegenden Entscheidung kassiert das BAG eine Regelung, die den Anspruch auf Witwenrente auf die „jetzige“, d.h. zum Zeitpunkt der Zusageerteilung bestehende Ehe beschränkte. Grundlage ist diesmal nicht das AGG, sondern die AGB-Kontrolle.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob der beklagte PSVaG verpflichtet ist, an die Ehefrau des