DER BETRIEB
Betriebsratswahl: Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber vs. Meinungsfreiheit

Betriebsratswahl: Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber vs. Meinungsfreiheit

Kommentiert von RA/FAArbR Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco)

BAG, Beschluss vom 25.10.2017 – 7 ABR 10/16

Eine Betriebsratswahl ist nicht deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber eine Wahlempfehlung gegeben hat. Zwar darf der Arbeitgeber nach § 20 BetrVG weder mit Nachteilen drohen noch Vergünstigungen versprechen. Diese Vorschrift umfasst jedoch nicht jede Handlung oder Äußerung des Arbeitgebers. Das BAG hat erklärt, dass keine allgemeine „Neutralitätspflicht“ des Arbeitgebers besteht.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.

Im Vorfeld anstehender Wahlen organisierte die Geschäftsleitung der beklagten Arbeitgeberinnen in einem Gemeinschaftsbetrieb ein sog. „Scheunentreffen“. An diesem Treffen nahmen ca. 80 Personen teil. Der Personalleiter äußerte dabei, die Betriebsratsvorsitzende behindere die Unternehmensarbeit. Zudem empfahl der damalige Geschäftsführer, eine „gescheite