Einzelaufzeichnungspflicht: Theorie und Praxis im Licht des AEAO zu § 146
Dipl.-Fw. (FH) Gerd Achilles
Im Mittelpunkt der Darstellung stehen aktuelle Probleme zur Einzelaufzeichnungspflicht. Mit dem neuen AEAO zu § 146 sind viele Fragen beantwortet worden und doch verbleiben Spielräume zur Auslegung des § 146 AO. Insb. die Mussinhalte einer Einzelaufzeichnung und die Zulässigkeit der offenen Ladenkasse wird die Gerichtsbarkeit sicher noch beschäftigen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Definitionen
- III. Grundsätze der Einzelaufzeichnung
- IV. Aufzeichnungspflichten im Einzelnen
- 1. Eindeutig bezeichneter Artikel bzw. Dienstleistung
- 2. Bildung von Warengruppen
- 3. Identität der Vertragspartner
- a) Beherbergungsleistungen
- b) Schwellenwert für Bargeldgeschäfte
- c) Berufsgeheimnisträger
- d) Bewirtungsaufwendungen
- e) Friseurhandwerk
- 4. USt-Satz und -Betrag
- 5. Vereinbarte Preisminderungen
- 6. Datum und Zeitpunkt des Umsatzes
- V. Offene Ladenkasse
- 1. Einführung
- 2. Begriff der Waren
- 3. Ausweitung auf Dienstleistungen
- 4. Unmöglichkeit der Einzelaufzeichnung
- a) Zumutbarkeit
- b) Branchenbeispiele
- aa)