Praktische Umsetzung der DAC-6-Vorgaben und Automationsmöglichkeiten
– Übersicht zur Neuregelung, Vorschläge zum Projektansatz und zur Automation –
StB Dr. Andreas Kowallik
Alle Mitgliedstaaten müssen die Änderungsrichtlinie 2018/822/EU zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (DAC 6) bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umsetzen. DAC 6 löst für alle Intermediäre und für viele Inhouse-Gestalter einen einmaligen Umsetzungs- und einen laufenden Befolgungsaufwand aus, von dem vor allem Finanzdienstleister betroffen sein werden. Alle Intermediäre sollten ihre Tax-Compliance-Maßnahmen und -Systeme sowie ihre IT-Systeme um DAC-6-Prozesse zur Identifikation von Modellen erweitern, um ab dem 01.07.2020 eine digitale Prüfung und ggf. auch Meldung binnen 30 Tagen vornehmen zu können.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung und Übersicht
- 1. Änderungsrichtlinie 2018/822/EU
- 2. Kurzübersicht zu DAC 6
- 3. Nationale Umsetzung
- II. Meldeverfahren und Meldepflichtige
- 1. Geplantes Meldeverfahren
- 2. Meldepflichtige und Umsetzungsaufwand
- a) Intermediäre
- b) Nutzer
- III. Praktische Umsetzung
- 1. Vorstudie
- a) Anforderungskatalog
- b) Betroffenheitsanalyse
- 2.
- 1. Vorstudie