DER BETRIEB
Praktische Umsetzung der DAC-6-Vorgaben und Automationsmöglichkeiten
– Übersicht zur Neuregelung, Vorschläge zum Projektansatz und zur Automation –

Praktische Umsetzung der DAC-6-Vorgaben und Automationsmöglichkeiten

– Übersicht zur Neuregelung, Vorschläge zum Projektansatz und zur Automation –

StB Dr. Andreas Kowallik

Alle Mitgliedstaaten müssen die Änderungsrichtlinie 2018/822/EU zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (DAC 6) bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umsetzen. DAC 6 löst für alle Intermediäre und für viele Inhouse-Gestalter einen einmaligen Umsetzungs- und einen laufenden Befolgungsaufwand aus, von dem vor allem Finanzdienstleister betroffen sein werden. Alle Intermediäre sollten ihre Tax-Compliance-Maßnahmen und -Systeme sowie ihre IT-Systeme um DAC-6-Prozesse zur Identifikation von Modellen erweitern, um ab dem 01.07.2020 eine digitale Prüfung und ggf. auch Meldung binnen 30 Tagen vornehmen zu können.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung und Übersicht
    • 1. Änderungsrichtlinie 2018/822/EU
    • 2. Kurzübersicht zu DAC 6
    • 3. Nationale Umsetzung
  • II. Meldeverfahren und Meldepflichtige
    • 1. Geplantes Meldeverfahren
    • 2. Meldepflichtige und Umsetzungsaufwand
      • a) Intermediäre
      • b) Nutzer
  • III. Praktische Umsetzung
    • 1. Vorstudie
      • a) Anforderungskatalog
      • b) Betroffenheitsanalyse
    • 2.