DER BETRIEB
Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt bremst Facebook aus

Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt bremst Facebook aus

Dr. Christian Karbaum

Mit dem viel beachteten Beschluss vom 06.02.2019 betritt das Bundeskartellamt (BKartA) Neuland. Es wirft dem Unternehmen Facebook vor, durch das Sammeln und Zusammenführen von Daten gegen die DSGVO zu verstoßen. Diese Rechtsverletzung sei Ausfluss seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke und damit missbräuchlich i.S.d. § 19 Abs. 1 GWB. Der Beschluss ist im Kontext einer Vielzahl von Verfahren zu sehen, die die EU-Kommission und andere nationale Kartellbehörden gegen global agierende Technologieunternehmen wie Microsoft, Amazon, Google und Apple eingeleitet haben, um die aus der stetig wachsenden Marktmacht dieser Internet-Konzerne folgenden Wettbewerbsprobleme zu adressieren. Er wirft viele neue Rechtsfragen auf, z.B. ob das BKartA überhaupt bei DSGVO-Verstößen tätig werden darf, wann Normenverstöße einen kartellrechtlichen Missbrauch begründen können und marktbeherrschende Unternehmen künftig mit kartellrechtlichen Sanktionen zu rechnen