DER BETRIEB
Perspektiven und Schranken einer GrSt-Reform nach dem BVerfG-Urteil vom 10.04.2018

Perspektiven und Schranken einer GrSt-Reform nach dem BVerfG-Urteil vom 10.04.2018

Dr. Christian Mayer, M.P.A.

Eine GrSt-Reform wird kommen, denn sie muss kommen, sollen die Kommunen nicht ihre GrSt-Einnahmen verlieren. Nach dem Urteil vom 10.04.2018 ist klar, bis wann die Reform kommen muss, nämlich bis Ende 2019, doch offen bleibt, welches Reformmodell sich durchsetzen wird und von welchem Gesetzgeber es erlassen wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Das GrSt-Urteil des BVerfG
  • II. Die Gesetzgebungskompetenz für eine GrSt-Reform
    • 1. Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes als „Fortschreibungskompetenz“
      • a) Übergangsregel Art. 125a GG
      • b) Grundlegende Neukonzeption der GrSt?
        • aa) Die Wesensmerkmale der geltenden GrSt
        • bb) Hürden für Reformmodelle durch Bundesgesetz
      • c) Nur ein schmaler Reformpfad für den Bundesgesetzgeber
    • 2. Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf dem „Normalweg“
      • a) Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
      • b) Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
        • aa) Vermeidung einer Rechtszersplitterung
        • bb) Rechtseinheit im Steuerrecht erforderlich?
        • cc)