DER BETRIEB
Der zeitliche Anwendungsbereich des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

Der zeitliche Anwendungsbereich des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

RA Thomas Bader

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird für die versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung eingeführt. Der Beitrag setzt sich mit dem zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung auseinander.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Überblick über die Regelung in § 1a Abs. 1a BetrAVG
  • III. Zeitlicher Anwendungsbereich
    • 1. Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer kollektivrechtlichen Rahmenregelung
    • 2. Entgeltumwandlung auf ausschließlich individualvertraglicher Grundlage
      • a) Grundsatz
      • b) Änderung nach dem 31.12.2018
      • c) Individualrechtliche Rahmenvereinbarung
    • 3. Entgeltumwandlung aufgrund vom Arbeitgeber einseitig bekannt gegebener Rahmenregelung
  • IV. Fazit

I. Einleitung

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ist eine der Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die nicht nur die neue Welt des Sozialpartnermodells, sondern auch die bestehenden Formen der betrieblichen