DER BETRIEB
Gewerblichkeit bei einzelnen Verkaufsvorgängen – Greift die Verklammerungsrechtsprechung auch bei Filmrechten?

Gewerblichkeit bei einzelnen Verkaufsvorgängen – Greift die Verklammerungsrechtsprechung auch bei Filmrechten?

RA/FAStR/StB Prof. Dr. Jochen Lüdicke / RAin Marit Warias

Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und anderen Einkünften im Zusammenhang mit Verkaufsvorgängen ist durch verbleibende, der Besteuerung nicht unterliegende, private Veräußerungsgeschäfte – jenseits der Spekulationsfristen des § 23 EStG und der GewSt – von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In diesem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, ob Veräußerungsvorgänge am Ende einer Nutzungsperiode stets nach der sog. Verklammerungsrechtsprechung des BFH als gewerbliche Gewinne zu erfassen sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit
    • 1. Was dominiert: Handel oder Fruchtziehung?
    • 2. Verklammerungsrechtsprechung
    • 3. Verklammerungsrechtsprechung wird nun auch auf Immobilien angewendet
  • III. Tragweite der Verklammerungsrechtsprechung
  • IV. Entwicklung der Verklammerungsrechtsprechung
  • V. Veräußerungstätigkeit als Anknüpfungspunkt einer Umsatzprägung
  • VI. Sonderfall: Das „Filmrecht“