Ausländische Direktinvestitionen in Deutschland weiter unter verschärfter Beobachtung
RA Dr. Klaus W. Riehmer / RA Dr. Stefan Glasmacher
Seitdem auf deutscher Ebene im Juli 2017 Änderungen an der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten sind, werden die Vorschriften auf exekutiver Ebene nun mit Nachdruck angewandt. Dabei sind es nicht nur formale Mittel, die von staatlichen Stellen im Umgang mit ausländischen Direktinvestitionen ins Felde geführt werden und zu Unsicherheiten im Transaktionsprozess führen.
Es passt ins Bild, dass jüngst der US-Präsident eine Reform des außenwirtschaftlichen Prüfsystems in den USA unterzeichnete, deren wesentlicher Inhalt in der Ausweitung der Befugnisse des US-amerikanischen Prüfkomitees „CFIUS“ besteht. In Großbritannien wurde bereits im Juni 2018 der Enterprise Act reformiert und weitere Änderungen (sog. „call-in“-Test) zeichnen sich ab. Nun steht es der Regierung Großbritanniens offen, auch kleinere Transaktionen mit ausländischen Investoren zu überprüfen. In Frankreich konzentriert sich ein aktuelles