DER BETRIEB
Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung
– Gemeinsame Berichterstattung zur Corporate Governance durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f HGB, Grundsatz 17 DCGK-E) –

Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung

– Gemeinsame Berichterstattung zur Corporate Governance durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f HGB, Grundsatz 17 DCGK-E) –

Arbeitskreis Corporate Governance Reporting der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.

Die Corporate Governance ist gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Aus Sicht des Arbeitskreises Corporate Governance Reporting sollte sich diese gemeinsame Verantwortung der Organe in der Berichterstattung widerspiegeln. Die 2018 vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und zu einem neugefassten DCGK weisen in dieselbe Richtung. Mit dem vorliegenden Beitrag knüpft der Arbeitskreis an seine Forderung zur Bündelung der Berichterstattung in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB an (DB 2018 S. 2125). Aufgezeigt werden Zulässigkeit, Zweckmäßigkeit und Umsetzungsmöglichkeiten einer gemeinsamen Berichterstattung durch Vorstand und Aufsichtsrat. Kern des Vorschlags ist die Mitunterzeichnung der Erklärung durch den Aufsichtsrat.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Gemeinsame Berichterstattung durch Vorstand und Aufsichtsrat
    • 1. Gemeinsame