OLG Köln zur Verlustübernahmepflicht nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F.
– Kritische Würdigung des Beschlusses vom 13.07.2018 – 28 Wx 2/18 –
WP/StB Prof. Dr. Peter Oser
Mit seinem Beschluss vom 13.07.2018 entscheidet das OLG Köln erstmals und entgegen der h.M. in der Literatur zur Verlustübernahmepflicht nach § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. Der Beitrag stellt den Beschluss vor, würdigt ihn kritisch und beleuchtet seine Bedeutung für die Rechtslage nach dem BilRUG.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Verlustübernahmepflicht nach § 264 Abs. 3 HGB a.F.
- III. Beschluss des OLG Köln vom 13.07.2018 – 28 Wx 2/18
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung
- 3. Kritische Würdigung des Beschlusses
- 4. Eigene Stellungnahme
- IV. Ausstrahlungswirkung auf die Rechtslage nach dem BilRUG?
- V. Praxisauswirkungen und Handlungsempfehlungen
- 1. Rechtslage vor BilRUG
- 2. Rechtslage nach BilRUG
- VI. Zusammenfassung
I. Einleitung
§ 264 Abs. 3 HGB, die „Mutter aller Befreiungsvorschriften“ 1, erfreut sich in der Konzernpraxis großer Beliebtheit. Danach können Tochter 2 -KapGes. eines EU-/EWR-Mutterunternehmens Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und/oder Offenlegung ihrer