DER BETRIEB
Haftung des Abtretungsempfängers einer zahlungsgestörten Forderung nach § 13c UStG bei Insolvenz des Leistungserbringers

Haftung des Abtretungsempfängers einer zahlungsgestörten Forderung nach § 13c UStG bei Insolvenz des Leistungserbringers

StB Jörg Schrade

Bei einer Insolvenz des leistenden Unternehmers und USt-Schuldners ist der Fiskus in Fällen der Forderungsabtretung an einen anderen Unternehmer regelmäßig darum bemüht, den Abtretungsempfänger nach § 13c UStG als Haftenden für die ausgefallene USt in Anspruch zu nehmen, sofern dieser die Zahlung auf die abgetretene Forderung vereinnahmt. Gegen diese Vorgehensweise der Finanzverwaltung sprechen im Fall der Abtretung von zahlungsgestörten Forderungen (sog. non-performing loans) erhebliche Bedenken. Erörtert wird die Frage, ob die – von einzelnen Finanzbehörden als sachdienlich erachtete – Haftungsinanspruchnahme gem. § 13c UStG gesetzmäßig ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Nach Insolvenzeröffnung vereinnahmte USt-Forderung führt zu Masseverbindlichkeit
    • 1. Grundfall ohne Abtretung: Entgeltvereinnahmung durch den Insolvenzverwalter
      • a) Ist-Besteuerung
      • b) Soll-Besteuerung
    • 2. Forderungskauf: Entgeltvereinnahmung durch den Abtretungsempfänger
    • 3. Sicherungsabtretung: