DER BETRIEB
Die grenzüberschreitende Verschmelzung auf Personengesellschaften ist Wirklichkeit

Die grenzüberschreitende Verschmelzung auf Personengesellschaften ist Wirklichkeit

Dr. Hartwin Bungert, LL.M. / Till Wansleben

Am 01.01.2019 trat das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes in Kraft. Das Gesetz soll in erster Linie die Auswirkungen des Brexits für englische Auslandsgesellschaften mit inländischem Verwaltungssitz abmildern. Mit Wirksamwerden des Brexits unterfallen diese Gesellschaften deutschem Gesellschaftsrecht und wären als OHG/GbR oder einzelkaufmännische Unternehmen zu qualifizieren mit der einhergehenden persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter. Aus diesem Anlass wird das UmwG um Vorschriften ergänzt, die die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten auf deutsche Personenhandelsgesellschaften regeln, also auch und gerade unabhängig vom Brexit. Im Folgenden werden das Gesetz und seine Praxisfolgen untersucht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen von PersGes. de lege lata
  • III. Das 4. Änderungsgesetz des UmwG
  • IV. Bewertung, Ausblick und offene Fragen
  • V. Fazit

I. Einleitung

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