DER BETRIEB
Verfehlte finanzierungsbezogene Abwehrgesetzgebung zu grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften
– Abgrenzungsfragen des § 4i EStG

Verfehlte finanzierungsbezogene Abwehrgesetzgebung zu grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften

– Abgrenzungsfragen des § 4i EStG

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz

Der deutsche Steuergesetzgeber hat im Bereich der grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften eine Reihe von Abzugsbegrenzungsnormen und Spezialregelungen zur Steuersubstratabsicherung geschaffen, die in weiten Bereichen unabgestimmt nebeneinanderstehen. Seit 01.01.2017 gilt mit § 4i EStG ein Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot für Mitunternehmer bei Vorgängen mit Auslandsbezug, soweit ein ausländischer Betriebsausgabenabzug erfolgt. Der Beitrag zeigt die neu entstehenden Konkurrenzen des § 4i EStG, insbesondere zur Zinsschranke, der grenzüberschreitenden Sondervergütungsregelung des § 50d Abs. 10 EStG sowie des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG bei Organträger-PersGes. mit ausländischen Mitunternehmern auf und gibt Hinweise zur sachgerechten Normenabgrenzung für die Praxis. Der deutsche Steuergesetzgeber sollte kurzfristig einen nachvollziehbaren und international kompatiblen Ordnungsrahmen für die Handhabung grenzüberschreitender Mitunternehmerschaften schaffen.