DER BETRIEB
Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG, insb. im Personengesellschaftskonzern

Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG, insb. im Personengesellschaftskonzern

RA/WP/StB Dr. Philipp Diers, LL.M.

In mehrstufigen Beteiligungsstrukturen können junge Finanzmittel nach der h.M. in der Literatur nur durch Einlagen des Schenkers bzw. Erblassers in die Spitzeneinheit entstehen, nicht jedoch durch konzerninterne Einlagen. Die Finanzverwaltung vertritt dagegen in R E 13b.29 Abs. 3 ErbStR-E 2019 die Auffassung, dass bei Einlage von Finanzmitteln durch die Muttergesellschaft in eine Tochtergesellschaft die eingelegten Finanzmittel bei der Ermittlung der jungen Finanzmittel der Tochtergesellschaft angesetzt werden; im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung seien junge Finanzmittel der Tochtergesellschaft auch bei der Muttergesellschaft als junge Finanzmittel anzusetzen. Diese Auslegung kann nicht überzeugen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Einlagen innerhalb des Verbunds
    • 1. Gesetzeswortlaut
      • a) Verbundvermögensaufstellung (§ 13b Abs. 9 ErbStG)
        • aa) Zusammenfassung von „Vermögensgegenständen“
        • bb) Ermittlung der Stromgröße „junge Finanzmittel“
        • cc) Keine