Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie – Umsetzung und Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft
Dr. Dirk Scherp
Mit dem Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die EU die 5. EU-Geldwäscherichtlinie auf den Weg gebracht. Die erneute Verschärfung der europäischen Vorgaben gegen Geldwäsche in kurzer Zeit nach der Umsetzung der 4. Geldwäsche-RL in nationales Recht zeigt die gewachsene Bedeutung, die der Gesetzgeber der Geldwäscheprävention beimisst. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen mit Blick auf Verpflichtete aus dem Nicht-Finanzbereich dargestellt. Zur Vermeidung von Bußgeldern und weiteren Nachteilen sollten Unternehmen ihre Geldwäsche-Compliance entsprechend anpassen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Überblick
- III. Regelungsrahmen und Zielsetzung
- IV. Einzelregelungen
- 1. Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs
- 2. Neues zum Transparenzregister
- 3. Erweiterung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
- 4. Guthabenkarten
- V. Zusammenfassende Bewertung
I. Einleitung
Am 19.06.2018 wurde die 5. EU-Geldwäscherichtlinie im Amtsblatt der EU