DER BETRIEB
Zur Zulässigkeit von Abwerbeverboten aus kartellrechtlicher Sicht

Zur Zulässigkeit von Abwerbeverboten aus kartellrechtlicher Sicht

Dr. Sebastian Hack, LL.M. / Dr. Thomas Leister, MBA

Die Gründe für Abstimmungen zwischen Arbeitgebern, sich nicht gegenseitig Arbeitskräfte abzuwerben, sind vielfältig. Dabei kann es sich um Nebenbestimmungen handeln, die einem besonderen Vertrauensverhältnis oder einer Schutzbedürftigkeit der Parteien Rechnung tragen, z.B. im Zusammenhang mit Due-Diligence-Prüfungen bei M&A-Transaktionen oder bei Kooperationsvereinbarungen für gemeinsame Projekte. Sie können aber auch Ausdruck einer angespannten Marktlage bei bestimmten Fachkräften z.B. in der IT-Branche sein. Im Jahre 2014 hat der BGH entschieden, dass Abwerbeverbote grundsätzlich gerichtlich nicht durchsetzbare Sperrabreden i.S.v. § 75f HGB darstellen, die nur in engen Grenzen ausnahmsweise doch zulässig sein können. Im Folgenden wird untersucht, wie solche Vereinbarungen unter kartellrechtlichen Aspekten zu beurteilen sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Zulässigkeit von Abwerbeverboten nach § 75f HGB
    • 1. Anwendungsbereich des § 75f