Insiderinformationen in der Hauptversammlung
RA Dr. Dirk Kocher, LL.M. (Helsinki) / Yanick Sambulski
Art. 17 Abs. 4 MAR gestattet es einem Emittenten, die Offenlegung von Insiderinformationen, die seine berechtigten Interessen beeinträchtigen würden, aufzuschieben, soweit er die Geheimhaltung der Informationen gewährleisten kann. In der Hauptversammlung kann der Aufschub der Ad hoc-Publizität aber mit dem Auskunftsrecht der Aktionäre kollidieren. Für den Vorstand stellt sich dann die Frage, inwieweit eine Veröffentlichungspflicht besteht oder ob Auskunftsverweigerungsrechte in Betracht kommen. Im Folgenden werden mögliche Szenarien in der HV aufgezeigt. Unter Auswertung der umfangreichen Literatur und Rechtsprechung werden die Rechtslage analysiert und taktische Handlungsoptionen entwickelt.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung: Geheimhaltung von Insiderinformationen während einer Hauptversammlung
- II. Rechtlicher Rahmen
- 1. Kapitalmarktrecht
- a) Veröffentlichungspflicht bei konkreten Gerüchten wegen mangelnder Vertraulichkeit
- aa) Aufschub der
- a) Veröffentlichungspflicht bei konkreten Gerüchten wegen mangelnder Vertraulichkeit
- 1. Kapitalmarktrecht