DER BETRIEB
Haftungsbegrenzung nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen auch für Vorstände und Geschäftsführer?
– Anwendung der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs auf die Organhaftung –

Haftungsbegrenzung nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen auch für Vorstände und Geschäftsführer?

– Anwendung der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs auf die Organhaftung –

RA Dr. Felix Podewils

Nicht zuletzt im Zuge der causa Winterkorn erfährt die Organ- bzw. Managerhaftung derzeit wieder einmal verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit. Entgegen der verbreiteten Annahme, dass „die Kleinen gehängt und die Großen laufen gelassen werden“, ist die Haftung als Vorstand einer AG oder als GmbH-Geschäftsführer grds. strenger als die Haftung der Arbeitnehmer, für die das BAG richterrechtlich die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs entwickelt hat. Im jüngeren Schrifttum wird jedoch zunehmend diskutiert, ob diese arbeitsrechtlichen Grundsätze auf die Organhaftung zu übertragen sind. Im Ergebnis ist dies nicht zuletzt aus rechtssystematischen Gründen abzulehnen.

Inhaltsübersicht

  • I. Grundzüge der Organhaftung
  • II. Der innerbetriebliche Schadensausgleich
    • 1. Grundzüge
    • 2. Fahrlässigkeitsabstufung
    • 3. Haftungsquotelung
    • 4. Schädigung Dritter
  • III. Übertragbarkeit der arbeitsrechtlichen Haftungsbeschränkung auf die Organhaftung
    • 1. Arbeitsrechtliche Begründungsstränge
      • a)