DER BETRIEB
Der Wechsel zu einem externen Durchführungsweg bei individualvertraglich begründeten Versorgungsverbindlichkeiten
– Zustimmungserfordernis des Versorgungsberechtigten gem. § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB analog –

Der Wechsel zu einem externen Durchführungsweg bei individualvertraglich begründeten Versorgungsverbindlichkeiten

– Zustimmungserfordernis des Versorgungsberechtigten gem. § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB analog –

RA/FAArbR Steffen Völp, LL.M.

Die Auslagerung bestehender individualvertraglich begründeter Versorgungsverbindlichkeiten auf einen externen Träger setzt u.a. die Beantwortung der Frage voraus, ob hierfür die Zustimmung des Versorgungsberechtigten erforderlich ist. Es wird zunächst der Versuch einer dogmatischen Einordnung des Auslagerungskonstrukts vorgenommen und sodann die in diesem Zusammenhang bisher weitgehend unbeachtete Vorschrift des § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB in analoger Anwendung hergeleitet.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Änderung des Durchführungswegs als atypische Schuldübernahme
    • 1. Entstehung der Subsidiärhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG
    • 2. Keine Schuldübernahme
    • 3. Kein Schuldbeitritt
    • 4. Einordnung als atypische Schuldübernahme
  • III. Zustimmungserfordernis gem. § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB analog
    • 1. Vergleichbare Interessenlage
      • a) Grundzüge der Schuldübernahme
      • b) Vergleich mit Interessenlage bei Wechsel zu externem Durchführungsweg
        • aa) Entzug des Zugriffs auf ursprünglichen