DB vom 10.08.2018, Heft 32, Seite 1876 - 1885, DB1275711
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Das „Jahressteuergesetz 2018“
StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel / StB Dipl.-Ök. Dr. Andreas S. Bolik
StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel leitet als Partner das National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart. StB Dipl.-Ök. Dr. Andreas S. Bolik ist Associate Partner im National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart.
I.Einleitung
Nach der verlängerten Regierungsbildung zur 19. Legislaturperiode, dem Wechsel der Hausspitze im BMF und mit Blick auf die anstehende Umsetzung von EU-Richtlinien sowie einige Gerichtsurteile der jüngeren Vergangenheit wurden Inhalt und Umfang des „JStG 2018“ mit Spannung erwartet. Seit dem 01.08.2018 liegt nun der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vor. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist bis Ende 2018 vorgesehen. Ein zügiges Verfahren ist auch im Hinblick auf die vom BVerfG vorgeschriebene Umsetzungsfrist zu § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG bis zum 31.12.2018 geboten.
II.Änderungen im KStG
1. Verlustuntergangsnorm des § 8c KStG
a) Reaktion auf den BVerfG-Beschluss zu § 8c (Abs. 1) Satz 1 KStG
Das BVerfG hat dem Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist für eine Neuregelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG bis zum 31.12.2018 vorgeschrieben. Mit dem JStG 2018 will der
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