DER BETRIEB
Kündigung der Werkstattverhältnisse von Schwerbehinderten

Kündigung der Werkstattverhältnisse von Schwerbehinderten

Hans Gottlob Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts, Marburg

Die Beschäftigung Behinderter insbes. in Werkstätten für Behinderte (WfB) gewinnt gesellschaftlich und wirtschaftlich immer mehr Bedeutung. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Rechtsstreitigkeiten aus diesen Rechtsverhältnissen ausschließlich den Arbeitsgerichten zugeordnet. Gleichwohl bestehen mangels klarer gesetzlicher Regelungen fundamentale Rechtslücken und Unsicherheiten, angefangen vom Status der Behinderten bis zur Beendigung eines solchen Werkstattverhältnisses.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Rechtliche Qualität des Werkstattverhältnisses/Status des Behinderten in der WfB
    • 1. Divergierende Betrachtung
    • 2. Klärungsversuch des Gesetzgebers
    • 3. Arbeitsverhältnis
    • 4. Arbeitnehmerähnliche Person
    • 5. Reha- und Sozialleistungsverhältnis
    • 6. Beschäftigungspflicht der WfB
  • III. Arbeitsrechtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten
  • IV. Beendigungsarten
  • V. Kündigung im Arbeitsverhältnis
  • VI. Kündigung der arbeitnehmerähnlichen Person durch die