Kündigung der Werkstattverhältnisse von Schwerbehinderten
Hans Gottlob Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts, Marburg
Die Beschäftigung Behinderter insbes. in Werkstätten für Behinderte (WfB) gewinnt gesellschaftlich und wirtschaftlich immer mehr Bedeutung. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Rechtsstreitigkeiten aus diesen Rechtsverhältnissen ausschließlich den Arbeitsgerichten zugeordnet. Gleichwohl bestehen mangels klarer gesetzlicher Regelungen fundamentale Rechtslücken und Unsicherheiten, angefangen vom Status der Behinderten bis zur Beendigung eines solchen Werkstattverhältnisses.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Rechtliche Qualität des Werkstattverhältnisses/Status des Behinderten in der WfB
- 1. Divergierende Betrachtung
- 2. Klärungsversuch des Gesetzgebers
- 3. Arbeitsverhältnis
- 4. Arbeitnehmerähnliche Person
- 5. Reha- und Sozialleistungsverhältnis
- 6. Beschäftigungspflicht der WfB
- III. Arbeitsrechtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten
- IV. Beendigungsarten
- V. Kündigung im Arbeitsverhältnis
- VI. Kündigung der arbeitnehmerähnlichen Person durch die