DER BETRIEB
Prüfung, Betrieb und Überwachung von Arbeitsmitteln und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung, Betrieb und Überwachung von Arbeitsmitteln und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich, Frankfurt/M.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat das gesamte Betriebs- und Anlagensicherheitsrecht neu geordnet und enthält auch inhaltlich zahlreiche Neuregelungen. Der Beitrag ordnet die BetrSichV in das System des Arbeitsschutzrechts ein und stellt das auf alle Arbeitsmittel und auf bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen anwendbare Schutzsystem dar.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Neuordnung der Betriebs- und Anlagensicherheit
  • III. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • 1. Anwendungsbereich
    • 2. Vorschriften für Arbeitsmittel
      • a) Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel
      • b) Gefährdungsbeurteilung
      • c) Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel
      • d) Prüfung von Arbeitsmitteln
      • e) Sonstige Maßnahmen
    • 3. Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
      • a) Inbetriebnahme und Betrieb
      • b) Erlaubnisvorbehalt
      • c) Prüfungspflichten
      • d) Unfall- und Mängelanzeigen
    • 4. Liberalisierung des Prüfungssystems
    • 5. Technische Regeln