DER BETRIEB
Vom Bleistift bis zur großtechnischen Anlage – Neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft

Vom Bleistift bis zur großtechnischen Anlage – Neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft

RA Dr. Thomas Wilrich, Berlin/Frankfurt am Main

Die Artikel-Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27. 9. ist am 2. 10. 2002 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 3777). Zur Neuordnung der Betriebs- und Anlagensicherheit und zu den Inhalten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist in Heft 30 vom 26. 7. 2002 ein zusammenfassender Beitrag erschienen (S. 1553 ff.).

Die BetrSichV ist am Tag nach der Verkündung im BGBl. in Kraft getreten. Sie gilt für alle Unternehmen mit Beschäftigten, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe und Branche und für alle Arbeitsmittel – vom Bleistift bis zur großtechnischen Anlage. Bei den Vorschriften über bestimmte – genau aufgezählte – überwachungsbedürftige Anlagen hat sich das Bundeskabinett in