DER BETRIEB
Übernahme- und Pflichtangebot: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung im Angebots- bzw. Befreiungsverfahren vor der BAFin
II. Kein Anspruch eines Aktionärs auf Nachbesserung des Übernahmeangebots in dem Angebotsverfahren des Bieters vor der BAFin
Übernahme- und Pflichtangebot: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung im Angebots- bzw. Befreiungsverfahren vor der BAFin

II. Kein Anspruch eines Aktionärs auf Nachbesserung des Übernahmeangebots in dem Angebotsverfahren des Bieters vor der BAFin

Kommentiert von Christian Zschocke / Nils Rahlf

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 27.05.2003 – WpÜG 2/03

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe
  • Anmerkung von Rechtsanwälten Dr. Christian Zschocke und Nils Rahlf, LL.M., Frankfurt/M.
    • I. Die ProSieben-Entscheidung
    • II. Die Wella-Entscheidung

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

WpÜG §§ 3, 4, 14, 15, 21, 31

GG Art. 14

Sachverhalt

Die Antragstellerin tritt als Kapitalanlegerin an deutschen Börsen auf. Sie hält zurzeit Vorzugsaktien der Wella AG (W.). Sie bringt vor, die P. GmbH werde nach Vollzug eines Kaufvertrags mit den Familienaktionären der H. KG über 77,57% des stimmberechtigten Kapitals verfügen. Am 28. 4. 2003 habe Procter & Gamble (P.) ein freiwilliges Übernahmeangebot über den Erwerb aller Aktien der W. abgegeben, und zwar der Stammaktien zu einem Preis von 92,25 € und der Vorzugsaktien zu einem Preis von 65 €. Die Frist zur Annahme des Angebots ende am 28.  5. 2003. Die von P. eingereichte Angebotsunterlage sei durch Bescheid der