DER BETRIEB
Freiwilliges Übernahmeangebot: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung im Angebotsverfahren vor der BaFin
Keine drittschützende Wirkung des Verwaltungsverfahrens – Rechtsschutzmöglichkeit vor den Zivilgerichten

Freiwilliges Übernahmeangebot: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung im Angebotsverfahren vor der BaFin

Keine drittschützende Wirkung des Verwaltungsverfahrens – Rechtsschutzmöglichkeit vor den Zivilgerichten

Kommentiert von RA Dr. Christian Zschocke / RA Nils Rahlfs, LL.M., Frankfurt/M.

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 04.07.2003 – WpÜG 4/03

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe
  • Anmerkung von Rechtsanwälten Dr. Christian Zschocke und Nils Rahlf, LL.M., Frankfurt/M.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

WpÜG §§ 4, 14, 15, 31, 52

GG Art. 14, 19

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin zu 1) hat ihren Sitz in den USA, die Beschwerdeführerin zu 2) in Großbritannien. Die Beschwerdeführerinnen treten als Kapitalanleger an deutschen Börsen auf. Sie halten zurzeit Vorzugsaktien der Wella AG (W.). Die Procter & Gamble (P.) veröffentlichte am 18. 3. 2003 die Entscheidung, den Aktionären der W. ein freiwilliges Übernahmeangebot zu machen. Anschließend beantragte die P. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen zu gestatten. Das Angebot beinhaltete u. a., dass P. im Zeitraum vom 28. 4. 2003 bis zum 28. 5. 2003 Aktien kaufen wollte und