DER BETRIEB
Verfahren zur Befreiung des Bieters von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebots: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung
Kein spezieller Aktionärsschutz auf Grund der Eigentumsgarantie – Grundsätzlich kein Anspruch eines Aktionärs auf Akteneinsicht

Verfahren zur Befreiung des Bieters von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebots: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung

Kein spezieller Aktionärsschutz auf Grund der Eigentumsgarantie – Grundsätzlich kein Anspruch eines Aktionärs auf Akteneinsicht

Kommentiert von RA Christian Zschocke / RA Nils Rahlf, LL.M., Frankfurt/M.

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 09.10.2003 – WpÜG 3/03

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe
  • Anmerkung von Rechtsanwälten Dr. Christian Zschocke und Nils Rahlf, LL.M., Frankfurt/M.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

WpÜG §§ 35, 37, 48, 56

VwVfG §§ 13, 14, 18

GG Art. 14

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, Aktionärin der ProSiebenSat1 Media AG, hat Beschwerde gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) auf Hinzuziehung zu einem Befreiungsverfahren erhoben, das die Saban-Gruppe im Zuge eines geplanten Übernahmeverfahrens bei der BaFin mit dem Ziel der Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebots angestrengt hatte. Ein zuvor gestellter Antrag der Beschwerdeführerin, die BaFin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur Hinzuziehung zu verpflichten, war vom Senat zurückgewiesen worden1. Nachdem die BaFin mitgeteilt hat, dass nach