Die Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Erbschaftsteuerverfahren
Ein Beitrag zum mitwirkungsbedürttigen Steuerverwaltungsakt; zugleich Besprechung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen FG Vom 28.4.1988 V 898, 894/86
RA Dr. Jochim Thietz-Bartram, Hamburg
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Ausgangsfall
- III. Erbschaftsteuervergünstigungen auf Antrag des TestamentsVollstreckers
- 1. Befugnis der Testamentsvollstrecker zur Antragstellung kraft Amts?
- 2. Antragsbefugnis des Testamentsvollstreckers auf Grund Erbschaftsteuerrechts?
- IV. Nichtigkeit des Steuerverwaltungsakts bei unzulässiger Antragstellung durch Testamentsvollstrecker
- 1. Zu § 6 Abs. 2 ErbStG
- 2. Zu § 23 Abs. 1 ErbStG
- 3. Zu § 23 Abs. 2 und 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG
- 4. Zu § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG a.F.
- V. Zusammenfassung
I. Einleitung
"Was Du ererbt von Deinen Väter hast, erwirb es, um es. . . "1 -- zu versteuern, ist man geneigt, die Antwort Fausts an Wagner abzuwandeln.
Nur der Erwerb muß versteuert werden (§§ 9, 20 ErbStG). Nicht jedes Ererbte stellt sogleich auch einen steuerpflichtigen Erwerb dar; dies z.B. dann nicht, wenn der Erbe einen Antrag auf Aussetzung der Versteuerung gem. § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG a.F. gestellt hat. Die ErbSt. entsteht gem.