DER BETRIEB
Software - eine Sache?
Zivil- und handelsrechtliche Überlegungen anläßlich des Urteils des BGH vom 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, DB 1993 S. 1871

Software - eine Sache?

Zivil- und handelsrechtliche Überlegungen anläßlich des Urteils des BGH vom 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, DB 1993 S. 1871

Dr. Michael Kort, Wissenschaftlicher Assistent, Universität München

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Grundlinien der BGH-Entscheidung
  • III. Offene Fragen
  • IV. Zur Einordnung der Software als "Sache"
  • V. Softwareerwerb als Handelskauf oder Handels- Werklieferungsvertrag?
  • VI. Anpassung von Standard-Software an individuelle Bedürfnisse
  • VII. Nichtlieferung des Handbuchs als teilweise Nichterfüllung
  • VIII. Einheit von Hardware und Software
  • IX. Einschränkung von Gewährleistungsrechten durch kaufmännische AGB
  • X. Zusammenfassung

I. Einleitung

Der Wandel der Industriegesellschaft von einer Warenverkehrsgesellschaft über eine Dienstleistungsgesellschaft zu einer Informationsgesellschaft stellt die Rechtsordnung vor viele neue Probleme. Insbesondere der Rückgang der Verkörperung von Informationen wirft Fragen auf, die sich mit der im allgemeinen Zivilrecht und im Immaterialgüterrecht anerkannten Zweiteilung von gegenständlich verkörpertem Träger von Informationen (als Sache i.S. von § 90 BGB) und deren