DER BETRIEB
Kategorisierung und bilanzielle Erfassung immaterieller Werte

Kategorisierung und bilanzielle Erfassung immaterieller Werte

Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung immaterieller Werte hat sich der Arbeitskreis in einem ersten Schritt die Aufgabe gestellt, diese Werte einer erweiterten bilanziellen Erfassung zuzuführen. Nach Definition und Kategorisierung immaterieller Werte wird in dem vorliegenden Aufsatz ein Vorschlag zum Ansatz immaterieller Werte präsentiert, der im Wesentlichen auf der Abschaffung des Aktivierungsverbots für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. §  248 Abs.  2 HGB beruht, ansonsten jedoch fest in der  handels- und europarechtlichen Bilanzkonzeption verankert ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Kategorisierung immaterieller Werte
    • 1. Negativabgrenzung
    • 2. Kategorisierungsvorschlag
    • 3. Abgrenzung vom Goodwill
  • III. Immaterielle Werte als Vermögensgegenstand: Eine de lege ferenda-Betrachtung
    • 1. Streichung des § 248 Abs. 2 HGB
    • 2. Kriterien zur