DER BETRIEB
„Offshore in drei Zügen“ – Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als „Fähre“ auf die Cayman Islands

„Offshore in drei Zügen“ – Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als „Fähre“ auf die Cayman Islands

Dr. Jessica Schmidt, LL.M., Jena

Zwei aktuelle Fälle haben ein interessantes – wenngleich rechtspolitisch durchaus nicht unbedenkliches – Anwendungsgebiet für die SE aufgezeigt: Mit Hilfe der SE und einer Spezialität des luxemburgischen Rechts ist es nämlich möglich, Gesellschaften (auch deutsche!) identitätswahrend in ein offshore-Finanzparadies wie die Cayman Islands zu verlegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die „weite Reise“ der „Tetra-Laval-SEs“
  • III. Rechtliche Zulässigkeit
    • 1. Die Cayman Islands als Drittstaat
    • 2. Kein Verbot der Sitzverlegung in einen Drittstaat im Statut der SE
    • 3. Die Voraussetzungen für eine Sitzverlegung in einen Drittstaat
    • 4. Der Fall „Tetra Laval“
  • IV. Zusammenfassung

I. Einleitung

Seit knapp zwei Jahren steht europäischen Unternehmensgründern neben den bewährten nationalen Rechtsformen auch die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) zur Verfügung. Entgegen allen Unkenrufen hat die bisherige Praxis demonstriert, dass es sich dabei keineswegs um die