„Offshore in drei Zügen“ – Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als „Fähre“ auf die Cayman Islands
Dr. Jessica Schmidt, LL.M., Jena
Zwei aktuelle Fälle haben ein interessantes – wenngleich rechtspolitisch durchaus nicht unbedenkliches – Anwendungsgebiet für die SE aufgezeigt: Mit Hilfe der SE und einer Spezialität des luxemburgischen Rechts ist es nämlich möglich, Gesellschaften (auch deutsche!) identitätswahrend in ein offshore-Finanzparadies wie die Cayman Islands zu verlegen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die „weite Reise“ der „Tetra-Laval-SEs“
- III. Rechtliche Zulässigkeit
- 1. Die Cayman Islands als Drittstaat
- 2. Kein Verbot der Sitzverlegung in einen Drittstaat im Statut der SE
- 3. Die Voraussetzungen für eine Sitzverlegung in einen Drittstaat
- 4. Der Fall „Tetra Laval“
- IV. Zusammenfassung
I. Einleitung
Seit knapp zwei Jahren steht europäischen Unternehmensgründern neben den bewährten nationalen Rechtsformen auch die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) zur Verfügung. Entgegen allen Unkenrufen hat die bisherige Praxis demonstriert, dass es sich dabei keineswegs um die