DER BETRIEB
Verluste in einer ausländischen DBA-EU-Betriebsstätte – Anwendung der Freistellungsmethode – Verlustabzugsverbot im Inland EG-rechtswidrig? – Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH

Verluste in einer ausländischen DBA-EU-Betriebsstätte – Anwendung der Freistellungsmethode – Verlustabzugsverbot im Inland EG-rechtswidrig? – Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH

BFH, Beschluss vom 28.06.2006 – I R 84/04

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Dem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist es mit Art. 43 und Art. 56 EGV n. F. vereinbar, wenn ein deutsches Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Luxemburg) bei der Gewinnermittlung nicht abziehen kann, weil nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der deutschen Besteuerung unterliegen?

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EGV n. F. Art. 43, Art. 56

DBA-Luxemburg Art. 5 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2

EStG 1997 a. F. § 2a Abs. 3

Sachverhalt

I. Sach- und Streitstand

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betrieb ihre Geschäftstätigkeit – den Handel mit und den Vertrieb von Waren – u. a. in Luxemburg über eine dort belegene Betriebsstätte und erwirtschaftete hieraus im Streitjahr 1999 einen Verlust von 163.382 DM, den sie zunächst bei der Ermittlung des