Verluste in einer ausländischen DBA-EU-Betriebsstätte – Anwendung der Freistellungsmethode – Verlustabzugsverbot im Inland EG-rechtswidrig? – Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH
BFH, Beschluss vom 28.06.2006 – I R 84/04
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Dem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist es mit Art. 43 und Art. 56 EGV n. F. vereinbar, wenn ein deutsches Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Luxemburg) bei der Gewinnermittlung nicht abziehen kann, weil nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der deutschen Besteuerung unterliegen?
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EGV n. F. Art. 43, Art. 56
DBA-Luxemburg Art. 5 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2
EStG 1997 a. F. § 2a Abs. 3
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betrieb ihre Geschäftstätigkeit – den Handel mit und den Vertrieb von Waren – u. a. in Luxemburg über eine dort belegene Betriebsstätte und erwirtschaftete hieraus im Streitjahr 1999 einen Verlust von 163.382 DM, den sie zunächst bei der Ermittlung des