DER BETRIEB
Verantwortlichkeit und Haftung im Arbeitsschutz

Verantwortlichkeit und Haftung im Arbeitsschutz

Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München

Der Beitrag gilt den Personen, die verantwortlich sind für die Durchführung des Arbeitsschutzes. Sie können öffentlich-rechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich und vor allem straf- und bußgeldrechtlich haften. Wie der Autor feststellt, bestimmen den Umfang strafrechtlicher Haftung bei Nichtbefolgung eigener Arbeitsschutzpflichten der Arbeitsvertrag und die gelebte Unternehmensorganisation.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Innerbetriebliche Zuständigkeiten
    • 1. Verantwortliche Personen
    • 2. Beratende Personen
  • III. Öffentlich-rechtliche Haftung
  • IV. Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung
    • 1. Haftung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
    • 2. Haftung für eigenes Fehlverhalten
  • V. Zivilrechtliche Haftung (Schadensersatz)
  • VI. Arbeitsvertragliche Haftung (Abmahnung und Kündigung)
  • VII. Zusammenfassung

I. Einleitung

Die Bundesregierung stellte 1973 fest, dass es „den für den Produktionsprozess verantwortlichen