DER BETRIEB
Die Sanierungsbefreiung nach § 37 WpÜG bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen

Die Sanierungsbefreiung nach § 37 WpÜG bei der Übernahme börsennotierter Unternehmen

RA Dr. Kai Hasselbach / RA Nils Hoffmann, Köln

Befindet sich ein börsennotiertes Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise und muss saniert werden, so kann die BaFin den die Sanierung durchführenden Erwerber einer Kontrollbeteiligung an der Gesellschaft gem. § 37 WpÜG von der Notwendigkeit, ein Pflichtangebot abzugeben, befreien. Voraussetzung hierfür ist – neben der Sanierungsbedürftigkeit der Zielgesellschaft – das Vorliegen eines realisierbaren Sanierungskonzepts und die Leistung eines ausreichenden Sanierungsbeitrags durch den Übernehmer. Die Verfasser analysieren die rechtlichen Voraussetzungen für eine Sanierungsbefreiung und beschreiben das Befreiungsverfahren bei der BaFin sowie die Anforderungen der Verwaltungspraxis bei der Erteilung einer Sanierungsbefreiung.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Voraussetzungen für die Erteilung einer Sanierungsbefreiung
    • 1. Befreiungsantrag
    • 2. Sanierungsbedürftigkeit der Zielgesellschaft
      • a) Weites Verständnis der Literatur
      • b) Engere Interpretation