Verantwortlichkeit und Pflichtenübertragung im Arbeitsschutzrecht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich, München
Durch Delegation von gesetzlichen Arbeitschutzpflichten auf Unternehmensmitarbeiter oder externe Dienstleister kann der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte seine Verantwortlichkeit von Durchführungspflichten auf Organisations- und Aufsichtspflichten beschränken. Diese verbleibenden Auswahl-, Unterweisungs-, Überwachungs-, Durchsetzungs- und Ausrüstungspflichten gehen aber weit.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Arbeitsschutzverantwortlichkeiten im Unternehmen
- III. Pflichtenübertragung
- 1. Befugnis zur (vertikalen und horizontalen) Pflichtenübertragung
- 2. Art und Umfang der Delegation
- 3. Instrumente der Delegation
- IV. Rechtsfolgen der Pflichtenübertragung
- 1. Sorgfältige Auswahl
- 2. Ausreichende Unterweisung
- 3. Laufende Überwachung
- 4. Durchsetzung des Arbeitsschutzes
- 5. Ausrüstung mit sicheren Arbeitsmitteln
- V. Zusammenfassung
I. Einleitung
Im Unternehmen sind nach dem Gesetz mehr Mitarbeiter für den Arbeitsschutz verantwortlich als gemeinhin bekannt. Die