DER BETRIEB
Stetig sinkende Zinsen: Grund zum Eingriff in beitragsorientierte Versorgungszusagen?

Stetig sinkende Zinsen: Grund zum Eingriff in beitragsorientierte Versorgungszusagen?

RAin Rita Reichenbach / RA Gordon Teckentrup

Der (Zins-)Aufwand für Arbeitgeber, die eine beitragsorientierte Leistungszusage erteilt haben, steigt durch das sinkende Zinsniveau an. Bei Eingriffen in durch Betriebsvereinbarungen zugesagten Leistungen besteht jedoch seitens der Arbeitnehmer ein erhöhter Anspruch auf Vertrauensschutz. Die Auswirkungen auf den Dotierungsrahmen können dennoch derart umfangreich sein, dass sich ein Eingriff in eine beitragsorientierte Versorgungszusage rechtfertigen lässt.

Inhaltsübersicht

  • I. Ausgangslage
  • II. Veränderliches Zinsniveau
  • III. Vertrauensschutz bei Eingriffen in Versorgungszusagen
    • 1. Eingriff aus sachlichen Gründen
    • 2. Überschreiten des Dotierungsrahmens
    • 3. Stichtags- oder Durchschnittszins?
    • 4. Auswirkung der Zinsveränderung
    • 5. Zulässige Eingriffstiefe bei Vorliegen sachlicher Gründe
  • IV. Störung der Geschäftsgrundlage
  • V. Eingriff in „reine“ Leistungszusagen
  • VI. Fazit

I. Ausgangslage

Bei der Kalkulation der Kosten für jede betriebliche Versorgungszusage kommt