DER BETRIEB
Das Arbeitszeugnis
– Viel Lärm um Nichts oder ein Relikt aus vergangenen Tagen? –

Das Arbeitszeugnis

– Viel Lärm um Nichts oder ein Relikt aus vergangenen Tagen? –

Marc Ecklebe

Durch ein aktuelles Urteil des BAG vom 18.11.2014 (9 AZR 584/13, DB 2015 S. 868) ist das Arbeitszeugnis abermals in den Fokus der breiten Öffentlichkeit geraten. Fragen nach der grundsätzlichen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses in der Arbeitswelt, den entsprechenden Rechten und Pflichten der Parteien eines Arbeitsverhältnisses sowie dem oftmals verklausulierten Inhalt eines Arbeitszeugnisses – gar einer Art Geheimcode – werden seitdem in den Medien diskutiert. Dieses zum Anlass nehmend, erörtert der nachfolgende Beitrag nicht nur das eingangs genannte Urteil des BAG, sondern stellt darüber hinaus das in besonderem Maße von der Rspr. geprägte Recht des Arbeitszeugnisses in seinen Grundzügen dar, um auf diese Weise etwas „Licht ins Dunkel“ zu bringen und spätere (ggf. vor Gericht) auszutragende Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Der nachfolgende Beitrag soll Arbeitgebern als Leitfaden im Umgang mit Zeugnisbegehren ihrer Arbeitnehmer