DER BETRIEB
Die Betriebssicherheitsverordnung 2015
– Überblick und Leitfaden für den Umgang in der Praxis –

Die Betriebssicherheitsverordnung 2015

– Überblick und Leitfaden für den Umgang in der Praxis –

Prof. Dr. Thomas Wilrich

Im 13. Jahr der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 01.06.2015 eine grundlegende Neufassung in Kraft. Die BetrSichV ist das „Grundgesetz für den technischen Arbeitsschutz“. Für jeden Arbeitgeber und Betreiber sind die Vorschriften über die Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation, die Verwendung, Prüfung, Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln und Anlagen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen, den Stand der Technik und den Bestandsschutz wichtig. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten der BetrSichV und beleuchtet dabei die wesentlichen Neuerungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Adressaten und Verantwortliche der Pflichten
  • II. Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation
    • 1. Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung
    • 2. Zeitpunkt der Durchführung und Aktualisierung
    • 3. Zuständigkeit für die Durchführung
    • 4. Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
    • 5. Vereinfachungen durch Vorarbeiten des Herstellers
      • a) Richtigkeitsvermutung
      • b)