DER BETRIEB
Ablösung einer Gesamtzusage über eine betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung

Ablösung einer Gesamtzusage über eine betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung

Kommentiert von RAin Nadine Ceruti

BAG, Urteil vom 10.03.2015 – 3 AZR 56/14, RS1046501

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Auswirkungen für die Praxis

Bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung, so stellt sich früher oder später das Problem, dass das vor einigen Jahren eingeführte Versorgungssystem aufgrund inzwischen eingetretener Veränderungen einer Anpassung bedarf. Ob und unter welchen Voraussetzungen nach der Rspr. ein Versorgungssystem durch neue Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung abgelöst werden kann, ist komplex und stets im Einzelfall zu prüfen. Insofern ist es für die Praxis äußerst erfreulich, dass das BAG nunmehr für den Fall einer im Wege einer Gesamtzusage eingeführten betrieblichen Altersversorgung entschieden hat, dass diese im Grundsatz durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst werden kann.

I. Sachverhalt

Die Parteien des Rechtsstreits streiten darüber, nach welcher Versorgungsordnung der Beklagte als Träger der