Die Auskunft über eine unverfallbare Anwartschaft nach § 4a BetrAVG – Kein Schuldanerkenntnis, aber eine Wissenserklärung des Arbeitgebers
Kommentiert von RiArbG Dr. Volker Matthießen
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2015 – 12 Sa 68/14
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Auswirkungen für die Praxis
Eine der zentralen Schwierigkeiten des Betriebsrentenrechts ist die zeitlich lange Dauer des durch eine Versorgungszusage begründeten und erst mit dem Ableben des Betriebsrentners beendeten Dauerschuldverhältnisses. Nicht immer haben der betroffene Arbeitnehmer oder der betroffene Arbeitgeber bei Eintritt des Versorgungsfalls die grundlegenden Vertragsunterlagen zur Hand. Es ist deshalb von Interesse, inwieweit die vom Arbeitgeber nach § 4a BetrAVG zu erteilenden Auskünfte helfen können. Das LAG Baden-Württemberg hat in einem – nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde rkr. gewordenen – für die Praxis interessanten Urteil entschieden, dass ein Arbeitgeber die von einem Rechtsvorgänger erteilte Versorgungsauskunft nicht mit Nichtwissen bestreiten kann.
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten darüber, ob die