DER BETRIEB
EuGH: Weiterhin keine Klarheit in Bezug auf sog. finale Verluste

EuGH: Weiterhin keine Klarheit in Bezug auf sog. finale Verluste

Kommentiert von StB Peter Jung / Nicole Rode

EuGH, Urteil vom 17.12.2015 – Rs. C-388/14, Timac Agro

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2015 (Rs. C-388/14, Timac Agro) zum Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln vom 19.02.2014 (13 K 3906/09, RS1045102) Stellung genommen. Das FG Köln hatte dem EuGH zwei Fragen zur Behandlung sog. finaler Verluste bei ausländischen Betriebsstätten vorgelegt, da aus Sicht des FG Köln die Rspr. des EuGH zu den „finalen Verlusten“ z.T. gegenläufig ist, und das Verhältnis dieser „finalen Verluste“ zu den Hinzurechnungsbesteuerungsvorschriften bislang nicht ausreichend geklärt war.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AEUV Art. 49

Sachverhalt

Klägerin ist eine deutsche Tochtergesellschaft eines französischen Konzerns, welche von 1997-2005 eine Betriebsstätte in Österreich unterhielt. Diese Betriebsstätte wurde im Streitjahr 2005 an eine ebenfalls in Österreich ansässige Schwestergesellschaft entgeltlich veräußert. Bei dieser Veräußerung ergab sich nahezu kein