DER BETRIEB
USt-Fallen Cash Pooling und Organschaft

USt-Fallen Cash Pooling und Organschaft

RA/FAStR/StB/WP Prof. Dr. Thomas Küffner / RA Dr. Michael Rust

Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 19.01.2016 seine Nachfolgeentscheidung zu dem EuGH-Verfahren Larentia + Minerva verkündet. Das Urteil beschäftigt sich mit Fragen zum Vorsteuerabzug bei Führungsholdings und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft. Der XI. Senat schließt sich dem V. Senat an und erkennt GmbH & Co. KGs (scheinbar ohne die Einschränkungen des V. Senats) als potenzielle Organgesellschaften an. Dies ist erfreulich. Positiv ist auch, dass reinen Führungsholdings der volle Vorsteuerabzug zusteht. Als Wermutstropfen kommt jedoch hinzu, dass steuerfreie Finanzumsätze den Vorsteuerabzug einschränken können. Verrechnungskonten und Cash Pooling können sich damit zur USt-Falle entwickeln.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Sachverhalt der Entscheidung vom 19.01.2016
  • III. Vorsteuerabzug bei Holding
    • 1. Vorgaben des EuGH
    • 2. BFH erkennt grundsätzliches Recht auf Vorsteuerabzug an
    • 3. Einschränkungen bei steuerfreien