DER BETRIEB
Die „Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung“ als Grund für den Eingriff in Versorgungsanwartschaften

Die „Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung“ als Grund für den Eingriff in Versorgungsanwartschaften

RA Thomas Bader / Dipl.-Math. Jan Hartloff

Die andauernde Niedrigzinsphase führt bei Direktzusagen häufig zu einem erheblichen Anstieg von Pensionsrückstellung und Aufwand. Vor diesem Hintergrund stehen die Versorgungspläne bei zahlreichen Unternehmen derzeit auf dem Prüfstand. Nach der Rspr. des BAG sind jedoch Eingriffe in bestehende Zusagen durch Betriebsvereinbarungen insb. bei wirtschaftlich prosperierenden Unternehmen nur in engen Grenzen möglich. In einem neueren Urteil hat das BAG nunmehr Hinweise zu einer vom BAG seit langem genannten, aber bislang nicht näher bestimmten Kategorie der sachlich-proportionalen Gründe für den Eingriff in die künftig zu erdienenden Zuwächse gegeben: der Fehlentwicklung in der betrieblichen Altersversorgung. Der Beitrag setzt sich ausführlich mit diesen Hinweisen auseinander und geht dabei auch auf ihre Bedeutung für die aktuell dominierenden beitragsorientierten Zusagen ein.

Inhaltsübersicht

  • I. Rechtskontrolle ablösender Betriebsvereinbarungen
    • 1.