DER BETRIEB
Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb
Holdinggesellschaft – Unternehmer – Erwerb von Beteiligungen – Erwerbskosten – Direkter und unmittelbarer Zusammenhang

Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb

Holdinggesellschaft – Unternehmer – Erwerb von Beteiligungen – Erwerbskosten – Direkter und unmittelbarer Zusammenhang

BFH, Urteil vom 06.04.2016 – V R 6/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Kosten, die einer Holdinggesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Tochtergesellschaften entstehen, in deren Verwaltung sie durch das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen oder technischen Dienstleistungen Eingriffe vornimmt, eröffnen ihr hinsichtlich der für diese Kosten bezahlten MwSt grds. ein Recht auf vollständigen Vorsteuerabzug.

2. An dem erforderlichen Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb fehlt es, wenn das eingeworbene Kapital in keinem Verhältnis zu dem Beteiligungserwerb steht.

3. Werden Leistungsbezüge sowohl für eine wirtschaftliche als auch für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit verwendet, ist eine Vorsteueraufteilung analog § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1, 2 und 4

MwStSystRL Art. 9, Art. 168

RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2

AO § 90 Abs. 2

FGO § 76 Abs. 1, § 155

ZPO § 295

Sachverhalt

Die