DER BETRIEB
Inanspruchnahme des Rückkaufwerts einer Direktversicherung in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam

Inanspruchnahme des Rückkaufwerts einer Direktversicherung in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam

Kommentiert von RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen

BGH, Urteil vom 08.06.2016 – IV ZR 346/15

Wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund langdauernder Krankheit oder drohender längerer Arbeitslosigkeit können bei einem Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber eine Betriebsrentenzusage erteilt worden ist, Begehrlichkeiten wecken, auf die finanziellen Mittel aus der Betriebsrentenanwartschaft Zugriff zu nehmen. Auch wenn ein Arbeitgeber für diese Sorgen und Nöte seines Arbeitnehmers im Einzelfall Verständnis aufbringen mag: § 3 BetrAVG verbietet eine Abfindung der Betriebsrentenanwartschaft in Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG verbietet bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung die Inanspruchnahme des Rückkaufswerts, wenn dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beiträgen eingeräumt ist. Der BGH musste sich in einem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer