DER BETRIEB
Zu den Auswirkungen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern auf die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer sowie den Ausweis in der GuV beim Entleiher
– Diskussion im Lichte des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze –

Zu den Auswirkungen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern auf die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer sowie den Ausweis in der GuV beim Entleiher

– Diskussion im Lichte des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze –

WP/StB Dr. Norbert Roß

Seit einigen Jahren wird darüber debattiert, ob Leiharbeitnehmer für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung wie „eigene“ Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Hierbei wird meist auf jüngere Entwicklungen im Arbeitsrecht Bezug genommen. Diese Frage hat nicht nur Bedeutung für die verschiedenen handelsrechtlichen Schwellenwerte (§§ 267, 267a, 293 HGB) und den (Konzern-)Anhang (§§ 285 Nr. 7, 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB), sondern strahlt auch auf den Ausweis des Aufwands für den Einsatz von Leiharbeitnehmern in der (Konzern-)GuV aus, wodurch sich eine zusätzliche Brisanz ergibt. Der Gesetzgeber hat jüngst das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert. Bei dieser Gelegenheit hat er zudem den neuen § 611a in das BGB eingefügt. Diese Änderungen bieten Anlass, dieser Problematik erneut besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer als Merkmal handelsrechtlicher Schwellenwerte
    • 1. Schrifttum und Rspr.
    • 2. Keine