DER BETRIEB
Vorsicht bei der Formulierung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen: Gesetzliche Mindestlohnansprüche sind explizit vom Verfall auszunehmen

Vorsicht bei der Formulierung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen: Gesetzliche Mindestlohnansprüche sind explizit vom Verfall auszunehmen

Kommentiert von RAin/FAinArbR Isabel Hexel

BAG, Urteil vom 24.08.2016 – 5 AZR 703/15

Das BAG hatte sich erneut mit der Frage der Transparenz individualvertraglicher Ausschlussfristen zu beschäftigen – dieses Mal am Beispiel eines gesetzlich zwingenden Branchenmindestlohns. Der Senat entschied dabei, dass eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist, die den Anspruch des Arbeitnehmers auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV nicht ausdrücklich vom Verfall ausnimmt, gegen § 9 Satz 3, § 13 AEntG verstößt und gem. § 134 BGB unwirksam ist. Eine solche Klausel kann wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB auch nicht für andere Ansprüche aufrechterhalten werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die in der Pflegebranche tätige Klägerin machte Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall geltend. Der Arbeitgeber wies den Anspruch unter Hinweis auf die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist zurück. Diese erfasste eindeutig